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Schweinswalfreundliche Fischerei

Schweinswale sind aus verschiedenen Gründen in der Ostsee gefährdet. Jährlich werden an der deutschen Ostseeküste z.T. über 150 tote Tiere gefunden. Ein Teil der Meeressäugerstirbt unbeabsichtigt als Beifang in Stellnetzen. Seit 2013 arbeiten Fischerei und Naturschutz erstmals gemeinsam an einer Lösung für dieses Problem.

Kürzere Netze zum Schutz der Wale

Um Schweinswale zu schützen, verkürzen die Fischer ihre Netze: in der Zeit von Anfang Juli bis Ende August reduzieren sie an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste innerhalb der 12-Seemeilen-Zone ihre Stellnetzlängen – je nach Fahrzeuggröße um 60 bis 85 % gegenüber der von der EU erlaubten Länge. Insgesamt soll dadurch eine Halbierung des in dieser Zeit üblichen tatsächlichen Fischereiaufwandes erreicht werden.

In welchem Umfang die Reduzierung der Netze eingehalten wird, kontrolliert ein Team vom Ostsee Info-Center. Die Mitarbeiter erfassen die Stellnetze mit GPS-Daten. Anhand der Kennzeichen auf den Stellnetzflaggen ordnen sie die Netze den Fischereibetrieben zu. So kann im nächsten Schritt die Einhaltung der Netzlänge überprüft werden.

Mit PAL für den Wal

Seit April 2017 schützt das neue Warngerät PAL (Porpoise Alert) Schweinswale vor Beifängen. Diese neuartige Technik wird den Stellnetzfischern  kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Die neu entwickelten PALs wurden durch das  Thünen-Institut für Ostseefischerei (TI) seit 2014 in der  professionellen dänischen

und deutschen Stellnetzfischerei in der  westlichen Ostsee getestet. Die Ergebnisse zeigen, dass die Geräte in  der Ostsee erfolgreich den Beifang von Schweinswalen verringern können.

Entwickelt hat die Technik Prof. Boris Culik mit seiner Firma „F3: Forschung . Fakten . Fantasie“ in Kiel. Das programmierbare Warngerät „spricht“ gewissermaßen die Sprache der Schweinswale: Es  imitiert die natürlichen Warnlaute der Tiere auf der Frequenz von 133  Kilohertz. Das bringt die Wale dazu, ihre Echoortung zu intensivieren. So können sie die Netze rechtzeitig wahrnehmen und einen Bogen darum  machen.

Eine Besonderheit des PAL ist, dass er die Wale  weniger stresst als sein Vorgänger, der vor allem bei Naturschützern  umstrittene Pinger. Mit Störgeräuschen sollte dieser die Wale von den  Netzen fernhalten. Als „Nebenwirkung“ vertreibt der Pinger die Wale aus ihren  Nahrungsgebieten.

Nachdem die PALs zur Serienreife entwickelt  wurden, haben sich die an der Freiwilligen Vereinbarung Beteiligten für  eine großräumige Erprobung entlang der gesamten schleswig-holsteinischen Ostseeküste ausgesprochen. Dieser Praxistest hat eine Laufzeit von 2 ½  Jahren. Durch die Bereitstellung von insgesamt 1500 PALs können mehr als 300 km Stellnetz bestückt werden.

Die PALs werden ganzjährig eingesetzt und ermöglichen so einen durchgängigen Schutz der Wale. Vor dem ersten  Einsatz erhalten die Fischer eine Geräteschulung. Die  Funktionskontrolle und Wartung übernimmt als Koordinationsstelle der  Freiwilligen Vereinbarung das Ostsee Info-Center.

Im Oktober 2021 startete das Forschungsprojekt PAL-CE: PAL-Nutzung in deutschen Gewässern unter der Leitung des Thünen Insituts für Ostseefischerei; das Ostsee Info-Center unterstützt das Projekt als Kooperationspartner. Ziel ist es, verschiedene Fragen beantworten:

  1. ob PALs über lange Zeiträume hinweg funktionieren oder ob sie im Laufe der Zeit an Effizienz bei der Beifangreduzierung verlieren,
  2. ob PALs Schweinswale dauerhaft alarmieren, oder ob sich dieses Prinzip im Laufe der Zeit ändert, und
  3. wie PALs die räumliche Verteilung von Schweinswalen über längere Zeiträume beeinflussen können.

Darüber hinaus beinhaltet das Projekt die Zusammenarbeit mit den Fischern in einem Stakeholder-Prozess, um gemeinsam die freiwillige Vereinbarung in ihrer derzeitigen Form zu bewerten und mögliche Verbesserungen für diese Vereinbarung gemeinsam mit Fischern zu erarbeiten.

Meldezettel für Stellnetzfischer

Hier finden Sie den Meldezettel zur Teilnahme an der freiwilligen Vereinbarung.


Freiwillige Vereinbarung

Hier finden Sie die Freiwillige Vereinbarung und Ergänzung zur freiwilligen Vereinbarung von 2018

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