Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten
Die Ostsee-Fischer Schleswig-Holsteins wollen Schweinswale und tauchende Meeresenten besser vor dem Ertrinken in Stellnetzen schützen.
Dazu unterzeichneten Umweltminister Robert Habeck, der Landesfischereiverband und der Fischereischutzverband am 17. Dezember 2013 eine freiwillige Vereinbarung. Kernpunkte sind eine deutliche Verringerung der Stellnetzfläche in den Sommermonaten Juli und August und die Meidung der Hauptfraßgebiete von tauchenden Meeresenten. Das Ostsee Info-Center Eckernförde koordiniert die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.
§ 1
„Zum Schutz von tauchenden Meeresenten in den Wintermonaten mit erhöhten Rastvogelkonzentrationen meidet die Stellnetzfischerei die Gebiete, wo tauchende Meeresenten aktiv nach Nahrung suchen im Zeitraum vom 16. November bis 01. März.
Das lokal gehäufte Auftreten von tauchenden Meeresenten wird vom OIC festgestellt und die Warnung lokal und zeitlich befristet ausgesprochen und bekannt gegeben, ebenso die Entwarnung.
§ 2
„Zum Schutz von Schweinswalen reduziert die Stellnetzfischerei in den Sommermonaten im Zeitraum vom 01. Juli bis 31. August die Stellnetzflächen. Fahrzeuge größer 8 Meter LüA begrenzen auf 4 km Stelllänge, Fahrzeuge unter 8 Metern LüA begrenzen auf 3 km Stelllänge und Fahrzeuge unter 6 Metern LüA begrenzen auf 1,5 km Stelllänge. (…)
„Die Vereinbarung kann helfen, Nutzen und Schützen in eine neue Balance zu bringen“ (Umweltminister a.D. Robert Habeck).
Bis Ende 2017 soll es Antworten geben auf Fragen wie: Sind die Netzlängen der Vereinbarung tolerabel für die Fischer? Wurde der Beifang an Schweinswalen und Enten gesenkt?
Parallel wird ein anonymes Übergabesystem für in Netzen verendete Schweinswale entwickelt. Die Fischer müssen dann nicht mehr mit den Kadavern in den Hafen fahren. Der Nebeneffekt: An einem frisch toten Schweinswal lässt sich leichter die Todesursache ermitteln.
Fischerei und Naturschutz Hand in Hand
„Ziel ist es, dass Fischerei und Naturschutz ins Gleichgewicht gebracht werden. Dazu gehört neben einem substantiellen Schutz von Schweinswalen und Tauchenten der Erhalt der handwerklichen Küstenfischerei in Schleswig-Holstein (Umweltminister Robert Habeck).
„Keiner von uns Fischern will Schweinswale oder Enten in den Stellnetzen. Die Fischer haben deshalb immer gesagt, dass sie helfen wollen, diesen ungewollten Beifang so weit wie möglich zu vermeiden. Dass Minister Habeck die Änderung der Küstenfischereiverordnung ausgesetzt hat, hat einen neuen Anlauf ermöglicht. Wir werden die Vereinbarung gemeinsam umsetzen.
Wir rufen die Fischer Schleswig-Holsteins dazu auf, sich an der freiwilligen Vereinbarung zu beteiligen! Bitte teilen Sie uns die benötigten Daten auf dem Meldebogen mit.
Nutzen und Schützen verbinden
Die handwerkliche Fischerei gehört zur schleswig-holsteinischen Küste. Statt auf Verbote und gesetzliche Regelungen setzt die freiwillige Vereinbarung auf gegenseitiges Verständnis, Kommunikation und verantwortungsvolles Handeln aller Beteiligten.